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IHR STEUERBONUS
Wussten Sie schon? Sie können Arbeitskosten für unsere Dienstleistungen steuerlich geltend machen!
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt, die durch externe Dienstleister erbracht werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Hausreinigung, Wohnungsreinigung, Fensterreinigung, Reinigung des Treppenhauses, Hausmeisterdienst, Gartenarbeiten.
Absetzbar sind 20 % der Kosten von maximal 20.000 Euro. Also bis zu 4.000 Euro, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Wichtig zu wissen: Die entsprechenden Aufwendungen sind durch Vorlage einer Rechnung und eines Zahlungsnachweises (Überweisung oder Kontoauszug) auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung zu belegen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Klingt zu schön, um wahr zu sein? Fragen Sie gern Ihren Steuerberater.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Tel.: 0 75 31-3 25 99 oder per Mail.